Die Sergiu Celibidache Stiftung wurde am 23. Dezember 1999 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München von der Regierung von Oberbayern eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

§ 2 (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Wahrung und Pflege des musikalisch-menschlichen Erbes Sergiu Celibidaches und die Erhaltung und Förderung des Verständnisses seiner Bedeutung, seines Werkes und Wirkens, seiner Werte und Methoden.

(2) Der Stiftungszweck soll insbesondere durch die nachstehend genannten Maßnahmen verwirklicht werden:

- durch das Zusammentragen, die Sichtung, Ordnung, Verwahrung und Zugänglichmachung sämtlicher Kompositionen und Dokumente des Lebens und der Arbeit Sergiu Celibidaches; dies insbesondere durch die Einrichtung von Bibliotheken und Archiven von Bild- und Tonträgern samt dem notwendigen technischen Zubehör;

- durch die Wahrung und Fortführung des musikalischen Erbes Sergiu Celibidaches;

- durch die Entwicklung, Finanzierung, Co-Finanzierung und Durchführung von musikalischen Aktivitäten im In- und Ausland, insbesondere auf pädagogischem Gebiet durch: die Aus- und Fortbildung von Instrumentalisten und Dirigenten in der Kammermusik und im Orchester; die Abhaltung von Meisterkursen, Seminaren und wissenschaftlichen Kongressen; die Veröffentlichung von Publikationen, Kongreßberichten sowie Ton- und Bildmaterial zu Dokumentations- und Studienzwecken; die Vergabe von Forschungsaufträgen und Stipendien; ferner die Veranstaltung von Konzerten und Konzertreihen, Vorträgen, Wettbewerben und sonstigen Manifestationen für die Realisation der oben genannten Zwecke;

- durch Erwerb, Anmietung und/oder Unterhaltung von geeigneten Gebäuden oder sonstigen Räumlichkeiten im In- und Ausland zur Durchführung der Maßnahmen zur Förderung des Stiftungszweckes, z. B. zur Einrichtung eines Archivs oder zur Durchführung von Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und der Kultur, Konzerten und anderen Maßnahmen im Sinne des Stiftungszweckes;

- durch finanzielle Unterstützung (insbesondere durch Gewährung von Zuschüssen, Stipendien und Preisen) von Personen, insbesondere Musiker, Künstler, Lehrer, Schüler und Studenten, deren Tätigkeit die Stiftung im Sinne ihrer Satzung für förderungswürdig erachtet;

- durch Erwerb, Errichtung und/oder Unterstützung von Gedenkstätten im In- und Ausland für Sergiu Celibidache;

- durch Erteilung von Aufträgen an geeignete Personen/Institutionen für die Erstellung von Gutachten, Referaten und anderen Arbeiten, durch die die Stiftungszwecke verwirklicht werden und/oder die diesen nützlich sind.